Herzlich Willkommen...
auf der Homepage von Berufsfachschullehrer Alexander Müller.
Diese Homepage dient in erster Linie zum Informationsaustausch zwischen meinen Lernenden, deren Berufsbildner/-innen und mir. Der nicht passwortgeschützte Bereich steht aber auch allen Interessierten offen. Viel Spass!
Hier gelangen Sie zur offiziellen Homepage vom Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden
(BWZ Obwalden)
Bodenarten
Holzböden: Parkettstäbe und Riemen, Versiegelung
Elastische Böden: Beschichtung, Blasen, Fugen
Textile Böden: Abnutzung, Verlegung
Kunststeinböden: Risse, Anstrich, Fugen; in Untergeschossen und Zivilschutzräumen auf Feuchtigkeit achten
Wand- und Deckenbeschichtungen
Trockenräume allgemein: Kontrolle von Anstrich, Verputz, Tapeten, Holzverkleidungen. Sind Risse vorhanden? Feuchtigkeitsspuren?
Nassräume: Fliesen, Mörtel- und Kittfugen, Verputz und Anstrich. Speziell auf Schimmelbildung in Mörtelfugen und Ecken achten.
Weiterführende Links
BODENSCHWEIZ – Verband der Schweizerischen Fachgeschäfte für Bodenbeläge
www.bodenschweiz.ch
Industrieböden WALO Bertschinger AG
www.walo.ch
Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkett-Industrie ISP
www.parkett-verband.ch
Lehrmittelbestellung
Ihre Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien müssen Sie selbständig bestellen.
Hier finden Sie den Link zum Online-Shop.
Preiswertes Mittagessen
In der Betagtensiedlung dr Heimä, direkt neben dem BWZ Giswil, haben die Lernenden die Möglichkeit sich zum Spezialpreis zu verpflegen.
Die Menükarte finden Sie hier:
NQR-Zeugniserläuterungen
In den sogenannten Nationalen Qualifikationsrahmen der Berufsbildung in der Schweiz (NQR-CH-BB) werden alle formalen Berufsabschlüsse der Berufsbildung1 in eine von acht Stufen eingereiht. Für die Hochschulen besteht ein eigener Qualifikationsrahmen. Mit dem NQR Berufsbildung verfolgt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unter anderem das Ziel der Vergleichbarkeit von formalen Abschlüssen national aber auch innerhalb Europas. Zudem soll die Berufsbildung gestärkt und die Anerkennung gegenüber akademischen Abschlüssen gefördert werden.
NACHTEILSAUSGLEICH - Wichtige Information:
Im Sinne der Chancengleichheit besteht die Möglichkeit bei diagnostizierten Defiziten (z.B. Dyskalkulie, Legasthenie usw.), sowie psychischen Erkrankungen beim zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt ein Gesuch um Nachteilsausgleich für die Berufsfachschule sowie das Qualifikationsverfahren einzureichen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachteilsausgleich beim Lehrkanton eingereicht werden muss.
Hier gelangen Sie zu den Kontaktpersonen.
